Häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Sie arbeiten von zu Hause aus und wollen ein Zimmer als Arbeitszimmer geltend machen? Das Arbeitszimmer nutzen Sie und Ihre Partner gemeinsam? Was ist in diesem Fall zu beachten? Hier erfahren Sie mehr:

Der Kläger hat ein häusliches Arbeitszimmer in einem Einfamilienhaus, das er mit einem weiteren Familienmitglied teilt. Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer betragen jährlich ca. 2.800 Euro.

Das Finanzamt erkannte nur 1.250 Euro als Aufwendungen an und ordneten diesen Betrag den Klägern je zur Hälfte zu.

Der BFH hat die Vorentscheidung aufgehoben. Der auf den Höchstbetrag von 1.250 Euro begrenzte Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sei jedem Steuerpflichtigen zu gewähren,

  • dem für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht,
  • wenn er in dem Arbeitszimmer über einen Arbeitsplatz verfügt und
  • die geltend gemachten Aufwendungen getragen hat.

Wenn mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro personenbezogen anzuwenden, so dass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann.

Mit seinen zwei Urteilen vom 15. Dezember 2016 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer zugunsten der Steuerpflichtigen geändert. Bislang sind die obersten Finanzrichter von einem objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ausgegangen. Die abziehbaren Aufwendungen waren hiernach unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1.250 Euro begrenzt. Nunmehr kann der Höchstbetrag von jeder steuerpflichtigen Person in voller Höhe in Anspruch genommen werden, der das Arbeitszimmer nutzt, sofern ihr für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Der BFH hat zudem klargestellt, dass die Kosten bei Ehegatten jedem Ehepartner grundsätzlich zur Hälfte zuzuordnen sind, wenn sie bei hälftigem Miteigentum ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam nutzen.

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Steuerberater für Ingolstadt: Frau Kisslinger-Popp

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