Kann man mit einem betrieblichen KFZ Steuern sparen?

Wohl kaum ein Thema ist so emotional besetzt wie das Thema Auto.

Und wenn man dann durch einen Autokauf noch Steuern sparen kann, dann ist das Geldausgeben gleich nochmal leichter.

Aber aufgepasst.: In vielen Fällen lohnt ein betriebliches KFZ kaum

Als Grundregel gilt :  je älter ein Fahrzeug ist, desto weniger lohnt es sich steuerlich.

Denn die Eigennutzung ( die wie Einnahmen berücksichtigt wird ) berechnet sich nach dem ursprünglichen Bruttolistenneupreis.

Die Abschreibung aber wird von den Anschaffungskosten berechnet.

Bsp.: Sie haben bei Autohändler Hauübersohr  aus Ingolstadt einen 6 Jahre alten Audi gekauft  ,

er hatte schon 200.000 km auf dem Buckel, deshalb konnten Sie ihn für Euro 5.000 erwerben.

Neupreis ab Audiwerk Ingolstadt Euro  35.000,–

 

In Ihrer Steuererklärung wirkt sich das wie folgt aus:

  •            Eigennutzung – also Einnahmen 1 % von 35.000,– pro Monat also 350 x 12 ergibt  Einnahmen von Euro 4.200,–
  •            Abschreibung, wenn Sie das Auto z.B. noch 2 Jahr im Betriebsvermögen behalten Euro 5.000,- : 2  Euro 2.500,–
  •            Abzüglich Steuern, Versicherung und Tanken Euro 200/ Monat  ergbit jährliche Unterhaltskosten    Euro 2.400,-

 

   Steuerspareffekt:         0,00

Sie haben sogar einen Einnahmeüberhang von Euro 100.–, den sie aber ( dem Finanzamt sei Dank) nicht versteuern müssen.

 

Natürlich ist dies ein extremes Beispiel, weil Neuspreis und Anschaffungskosten weit auseinanderklaffen. Dennoch macht es klar,

wer mit einem Autor Steuern sparen will, der sollte sich

1. Für ein neues oder fast neues Fahrzeug entscheiden

2. Der sollte, sofern das praktikabel ist , ein Fahrtenbuch führen.

Denn dann lässt sich privat und geschäftlich eindeutig

trennen und die Berechnung erfolgt nicht nach der 1 % Methode, sondern nach den tatsächlichen Kosten.

 

Tipp: Falls das Finanzamt Ihr Fahrtenbuch verwirft, weil es nicht lückenlos geführt ist, besteht immer noch die Möglichkeit

Einkommensteuerlich die 1 % Methode zu berücksichtigen, Umsatzsteuerlich aber die betrieblichen Fahrten zu schätzen.