Allgemein

Steuervereinfachungsgesestz – die wichtigsten Änderungen

•Schon für 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro………(ergibt einmal Pizzaessen für zwei)

•Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen.
Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr. Bisher war für Kinder ab 6 Jahren Voraussetzung, dass beide Eltern berufstätig waren (damit wird Hausarbeit einer auswärtigen Arbeit gleichgestellt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte).

•Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge.
Eine sehr schöne Änderung, bedeutet dies doch, dass Kinder über 18 bis 25 Jahren, die in Ausbildung sind, nebenher verdienen
ürfen was sie wollen, man verliert dadurch nicht den Anspruch auf Kindergeld.

•Ab 2012 einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale: Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen.

•Rückwirkend zum 01.07.2011 gibt es Erleichterungen zur Anerkennung von elektronischen Rechnungen.
So ist insbesondere keine elektronische Signatur mehr erforderlich. Was der Gesetzgeber jedoch einfordert, und zwar unabhängig davon,
ob es sich um elektronische Rechnungen oder solche in Papierform handelt – ist die Sicherstellung von Authentizität und Integrität der
Rechnungsdokumente.

Tags:

Mittwoch, Oktober 12th, 2011 Aktuelles, Allgemein Keine Kommentare

Manches wird einfacher – aktuelles zum Steuerfachungsgesetz

Es ist kaum zu glauben – aber unsere Bürokratie

wird künftig doch einfacher.

Rückwirkend zum Juli 2011 sollen nach dem aktuellen Stand des

Steuervereinfachungsgesetzes Rechnungen elektronisch übermittelt

werden dürfen. Einzige Bedingung: die Empfänger müssen der elektronischen

Rechnungsstellung zustimmen.

Wir freuen uns darüber. Denn insgesamt wird das Steuersystem nur selten

einfacher, da ist es gut, wenn wenigstens die "Abläufe" sich vereinfachen.

 

Herzlich

Cornelia Kisslinger-Popp

 


Freitag, Juli 8th, 2011 Allgemein 1 Kommentar

Werbung in Radio Ing und Radio Galaxy

Ab Oktober werden wir für unsere Kanzlei im Radio Ing einen

Werbespot schalten.

 

Noch steht der Inhalt unserer Werbung nicht.

Wir freuen uns über Anregungen  und feed backs.

Falls Ihre Idee verwirklicht wird, gibts als Belohnung

nicht nur einen Kick, weil Ihr Text im Radio kommt,

sondern es gibt auch noch einen Essensgutschein

im Wert von 40 Euro zu gewinnen.

Tags: , ,

Montag, Mai 30th, 2011 Allgemein, Neues über uns Keine Kommentare

Essen mit Geschäftspartnern – was ist zu beachten!

Der Klassiker bei jeder Betriebsprüfung sind Bewirtungsbelege, die nicht richtig ausgefüllt sind.
Die Folge: das Finanzamt streicht diese Ausgaben, da der betriebliche
Anlass oder die bewirteten Person nicht nachvollziehbar ist.

Was nun ist zu beachten, wenn man bei einer Betriebsprüfungen mit seinen
Bewirtungsaufwendungen nicht "hinten runterfallen" will?

1. Die Bewirtung muss geschäftlich veranlasst sein. Hierbei spielt es keine Rolle,
ob schon Geschäftsbeziehungen mit dem bewirteten Geschäftsfreund bestehen oder
erst angebahnt werden.

2. Die Höhe der Bewirtungskosten muss angemessen sein. Es gibt hierzu keine konkrete
Grenze. Sicherlich muss bei der Beurteilung berücksichtigt werden, die Größe der Umsatz
und Gewinn des bewirtenden Unternehmens sowie die Bedeutung der Bewirtung für den Geschäftserfolg.

3. Sollten die Bewirtungen unangemessen hoch sein, ist in jedem Fall der angemessene Teil als
Betriebsausgabe abzugsfähig.

4. Der Abzug der Bewirtungsaufwendungen ist auf 70 % beschränkt - Achtung: die Vorsteuer ist in
voller Höhe abzugsfähig.

5. Bewirtungen von Arbeitnehmern sind voll abzugsfähig, wenn der Aufwand pro Arbeitnehmer Euro 40,– nicht
übersteigt.

6. Die Bewirtungen müssen auf speziellen Konten der Buchführung fortlaufend erfasst werden.

7. Ehepartner von Geschäftsfreunden oder Sekretärinnen dürfen mit bewirtet werden.

Wir wünschen unseren Freunden und Geschäftspartnern

"Guten Appetit!"

Unternehmerinnenforum Ingolstadt

Das Unternehmerinnenforum Ingolstadt ist eine

unabhängiger Verband, der es sich zum Ziel gesetzt

hat, seine Mitlieder in Ihren beruflichen Belangen zu fördern.

Frau Kisslinger-Popp ist seit 2010 Mitglied im

Unternehmerinnenforum und dort im Vorstand zuständig

für das Ressort Finanzen.

2011 feiert das Unternehmerinnenforum sein 5-jähriges

Bestehen und der Vorstand hat deshalb ein besonders interessantes

Jahresprogramm zusammengestellt.

Mehr finden Sie unter: www.uf-netzwerk.de

Sonntag, Dezember 19th, 2010 Allgemein Keine Kommentare

Wie wäre es, wenn das Finanzamt Ihren nächsten Urlaub bezahlt?

 

Ja, das ist möglich, und zwar vollkommen legal.

 Folgende Kosten können steuerlich anteilig geltend gemacht werden:

 

1. An- und Abfahrtskosten - also z.B. Flugkosten, wenn die Reise teilweise

    geschäftlich veranlasst ist. Konkret : Sie besuchen einen Fachkongress

    und machen anschließend vor Ort noch ein paar Tage Urlaub

 

2. Die Veranstaltungskosten ( An- und Abfahrt, Organisation, Übernachtung etc.)

    anteilig, wenn es sich um eine organisierte  Gruppenreise eines Fachverbandes

    handelt, bei der neben Fortbilung vor Ort auch Sehenswürdigkeiten besucht werden.

 

3. Bewirtungsaufwendungen anlässlich eines Firmenjubiläumns, wenn hierzu auch

    private  Freunde eingeladen werden. Bislang galt hier das strikte Abzugsverbot,

    wenn nicht nur Geschäftsfreunde eingeladen waren.

 

Und ganz schön wird es, wenn Sie Mitveranstalter eines Kongresses sind, und nach

dem Kongress noch einen privaten Aufenthalt anschließen. Dann sind die Reisekosten

vollständig absetzbar.

 

Da sollte man doch wirklich über die Veranstaltung eines Fachkongresses

auf Hawaii nachdenken.

  

Herzlich 

Cornelia Kisslinger-Popp

Tags: , ,

Mittwoch, November 24th, 2010 Allgemein, Ertragsteuern Keine Kommentare

Legen Sie Ihr Geld doch beim Finanzamt an!

Kein schlechtes Geschäft:Erstattungszinsen des Finanzamtes sind hoch ( 6 %) und zusätzlich noch steuerfrei. Das jedenfalls hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.

Allerdings beginnt bei Erstattungen auf Steuerguthaben der Zinslauf erst nach 15 Monaten – also wird das Steuerguthaben für die Einkommensteuer 2009 erst ab dem 1.4.2011 verzinst – aber immerhin.

Mit diesen Konditionen kann keine ingolstädter Bank konkurrieren.

Es gibt also immer auch noch gute Nachrichtenb von Seiten des Finanzamtes.

Herzlich

Cornelia Kisslinger-Popp

Donnerstag, September 16th, 2010 Allgemein Keine Kommentare

Von erfolgreichen Menschen lernen

Christa Kinshofer, die erfolgreiche Skirennläuferin

ist am Mittwoch, den 16.Juni 2010 zu Gast in Ingolstadt beim Donaukurier 

Thema des Vortrags: Der absolute Glaube an dich lässt dich zum Sieger werden.

Erfolgreiche Unternehmer raten: Arbeiten Sie nicht nur im Unternehmen, sondern am Unternehmen.

Der Besuch des Vortrags könnte hier ein Schritt sein. 

 

Ich bin gespannt, ob der Vortrag von Frau Kinshofer zu meinem Erfolg beiträgt,

ich werde in jedem Fall in meinem blog darüber berichten.

Herzlich

Cornelia Kisslinger-Popp

Tags: , ,

Dienstag, Juni 15th, 2010 Aktuelles, Allgemein 1 Kommentar

Willkommen auf unserem Blog in Ingolstadt

Unsere Steuerkanzlei wurde ursprünglich zum 1.1.2003 von der Steuerberaterin Cornelia Kisslinger-Popp in München gegründet. Nach gut sieben Jahren Aufbauarbeit folgt mit der Eröffnung der auswärtigen Beratungsstelle in Ingolstadt zum 1.5.2010 der logische zweite Schritt.

In unserer Niederlassung wollen wir uns ausschließlich auf Freiberufler und kleine Gewerbebetriebe konzentrieren.

Wenn Sie also selbständig sind und lediglich eine Einnahme-Überschußrechnung zu erstellen haben, dann sind

wir genau der richtige Steuerberater für Sie in Ingolstadt.

Diese Webseite – und insbesondere das vorliegende Blog – ist meiner Mandantschaft in Ingolstadt gewidmet. An dieser Stelle versuchen wir lokale Besonderheiten für Sie zusammenzutragen. Schauen Sie doch einfach gelegentlich mal vorbei!

Unser Stammhaus in München erreichen Sie unter der folgender Webseite. Unser Münchner Blog finden Sie unter Steuerberater München.

Ihre

Cornelia Kisslinger-Popp

Freitag, Mai 14th, 2010 Allgemein Keine Kommentare