Von erfolgreichen Menschen lernen

Christa Kinshofer, die erfolgreiche Skirennläuferin

ist am Mittwoch, den 16.Juni 2010 zu Gast in Ingolstadt beim Donaukurier 

Thema des Vortrags: Der absolute Glaube an dich lässt dich zum Sieger werden.

Erfolgreiche Unternehmer raten: Arbeiten Sie nicht nur im Unternehmen, sondern am Unternehmen.

Der Besuch des Vortrags könnte hier ein Schritt sein. 

 

Ich bin gespannt, ob der Vortrag von Frau Kinshofer zu meinem Erfolg beiträgt,

ich werde in jedem Fall in meinem blog darüber berichten.

Herzlich

Cornelia Kisslinger-Popp

Freiberufler

Unser deutsches Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten.

Eine dieser sieben Einkunftsarten sind die Einkünfte aus selbständiger Arbeit,

wozu hauptsächlich die freiberuflichen Einkünfte gehören.

Welche Einkünfte sind nun alles freiberuflich?

Hierzu gibt es regelmäßig Streit mit dem Finanzamt.

Unstrittig sind die sogenannten Katalogberufe: Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte,

Architekten, Journalisten, Steuerberater etc..

Bei allen anderen Berufen gibt es Kriterien, die für den freiberuflichen

Charakter oder eben für den gewerblichen Charakter sprechen.

Folgende Kriterien unterstützen die Vermutung der Freiberuflichkeit:

  • die erbrachte Leistung ist personenbezogen (also nicht anonym)
  • der Erbringer der Leistung hat ein abgeschlossenes Hochschulstudium

Im Zweifelsfall stehen wir in unserer Kanzlei in Ingolstadt gerne für die Klärung der

Frage – freiberufliche Einkünfte oder aber gewerbliche Einkünfte – zur Verfügung.

Und was ist die steuerliche Besonderheit bei freiberuflichen Einkünften?

Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Nachdem die Gewerbesteuer zwar

bei der Einkommensteuer bis zu einem Hebesatz von 380 % anrechenbar ist,

hat sich hier die Lage deutlich entschärft. Wer aber in Ingosltadt mit einem

Hebesatz von 400 % seinen „Firmensitz“ hat, dem bleibt immer noch eine

Grundbelastung mit Gewerbesteuer.