Ertragsteuern

Steuern sparen 2012 mit den neuen Energiefördermaßnahmen

Noch ist das Gesetz  nicht verabschiedet , aber geplant ist die

steuerliche Förderung für energiesparende Sanierungen an bestehenden

Gebäuden.

 

Gefördert werden sollen alle Gebäude, also auch solche, die selbst

bewohnt werden. Die Maßnahmen dürfen erst im Jahr 2012 begonnen

werden und das Gebäude muss vor 1995 gebaut worden sein

(entscheidend ist der Zeitpunkt des Baubeginns, nicht die Fertigstellung).

 

Die Maßnahmen werden dann mit 10 % über 10 Jahre abgeschrieben

und mindern als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen.

 

Unser Rat: wenn Sie Ihr Gebäude sanieren möchten, warten Sie unbedingt bis

                     2012 – das lohn sich steuerlich. Aber Vorsicht – noch ist das

                     Gesetz nicht verabschiedet !

Ihre Steuerberater aus Ingolstadt

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Essen mit Geschäftspartnern – was ist zu beachten!

Der Klassiker bei jeder Betriebsprüfung sind Bewirtungsbelege, die nicht richtig ausgefüllt sind.
Die Folge: das Finanzamt streicht diese Ausgaben, da der betriebliche
Anlass oder die bewirteten Person nicht nachvollziehbar ist.

Was nun ist zu beachten, wenn man bei einer Betriebsprüfungen mit seinen
Bewirtungsaufwendungen nicht "hinten runterfallen" will?

1. Die Bewirtung muss geschäftlich veranlasst sein. Hierbei spielt es keine Rolle,
ob schon Geschäftsbeziehungen mit dem bewirteten Geschäftsfreund bestehen oder
erst angebahnt werden.

2. Die Höhe der Bewirtungskosten muss angemessen sein. Es gibt hierzu keine konkrete
Grenze. Sicherlich muss bei der Beurteilung berücksichtigt werden, die Größe der Umsatz
und Gewinn des bewirtenden Unternehmens sowie die Bedeutung der Bewirtung für den Geschäftserfolg.

3. Sollten die Bewirtungen unangemessen hoch sein, ist in jedem Fall der angemessene Teil als
Betriebsausgabe abzugsfähig.

4. Der Abzug der Bewirtungsaufwendungen ist auf 70 % beschränkt - Achtung: die Vorsteuer ist in
voller Höhe abzugsfähig.

5. Bewirtungen von Arbeitnehmern sind voll abzugsfähig, wenn der Aufwand pro Arbeitnehmer Euro 40,– nicht
übersteigt.

6. Die Bewirtungen müssen auf speziellen Konten der Buchführung fortlaufend erfasst werden.

7. Ehepartner von Geschäftsfreunden oder Sekretärinnen dürfen mit bewirtet werden.

Wir wünschen unseren Freunden und Geschäftspartnern

"Guten Appetit!"

Wie wäre es, wenn das Finanzamt Ihren nächsten Urlaub bezahlt?

 

Ja, das ist möglich, und zwar vollkommen legal.

 Folgende Kosten können steuerlich anteilig geltend gemacht werden:

 

1. An- und Abfahrtskosten - also z.B. Flugkosten, wenn die Reise teilweise

    geschäftlich veranlasst ist. Konkret : Sie besuchen einen Fachkongress

    und machen anschließend vor Ort noch ein paar Tage Urlaub

 

2. Die Veranstaltungskosten ( An- und Abfahrt, Organisation, Übernachtung etc.)

    anteilig, wenn es sich um eine organisierte  Gruppenreise eines Fachverbandes

    handelt, bei der neben Fortbilung vor Ort auch Sehenswürdigkeiten besucht werden.

 

3. Bewirtungsaufwendungen anlässlich eines Firmenjubiläumns, wenn hierzu auch

    private  Freunde eingeladen werden. Bislang galt hier das strikte Abzugsverbot,

    wenn nicht nur Geschäftsfreunde eingeladen waren.

 

Und ganz schön wird es, wenn Sie Mitveranstalter eines Kongresses sind, und nach

dem Kongress noch einen privaten Aufenthalt anschließen. Dann sind die Reisekosten

vollständig absetzbar.

 

Da sollte man doch wirklich über die Veranstaltung eines Fachkongresses

auf Hawaii nachdenken.

  

Herzlich 

Cornelia Kisslinger-Popp

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Mittwoch, November 24th, 2010 Allgemein, Ertragsteuern Keine Kommentare

Freiberufler

Unser deutsches Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten.

Eine dieser sieben Einkunftsarten sind die Einkünfte aus selbständiger Arbeit,

wozu hauptsächlich die freiberuflichen Einkünfte gehören.

Welche Einkünfte sind nun alles freiberuflich?

Hierzu gibt es regelmäßig Streit mit dem Finanzamt.

Unstrittig sind die sogenannten Katalogberufe: Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte,

Architekten, Journalisten, Steuerberater etc..

Bei allen anderen Berufen gibt es Kriterien, die für den freiberuflichen

Charakter oder eben für den gewerblichen Charakter sprechen.

Folgende Kriterien unterstützen die Vermutung der Freiberuflichkeit:

  • die erbrachte Leistung ist personenbezogen (also nicht anonym)
  • der Erbringer der Leistung hat ein abgeschlossenes Hochschulstudium

Im Zweifelsfall stehen wir in unserer Kanzlei in Ingolstadt gerne für die Klärung der

Frage – freiberufliche Einkünfte oder aber gewerbliche Einkünfte - zur Verfügung.

Und was ist die steuerliche Besonderheit bei freiberuflichen Einkünften?

Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Nachdem die Gewerbesteuer zwar

bei der Einkommensteuer bis zu einem Hebesatz von 380 % anrechenbar ist,

hat sich hier die Lage deutlich entschärft. Wer aber in Ingosltadt mit einem

Hebesatz von 400 % seinen “Firmensitz” hat, dem bleibt immer noch eine

Grundbelastung mit Gewerbesteuer.

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Mittwoch, Juni 2nd, 2010 Ertragsteuern Keine Kommentare

Hebesätze der Gewerbesteuer in Ingolstadt und Umgebung

Die Gewerbesteuer bleibt bei unternehmerischen Entscheidungen oft außen vor, obwohl sie einen wichtigen Standortfaktor darstellt.

Damit Sie dieses Kriterium in Ihre Planungen einbeziehen können, dürfen wir Ihnen hier kurz die wichtigsten Gewerbesteuer-Hebesätze für Ingolstadt und Umgebung auflisten (kurzfristige Änderungen vorbehalten):

Ingolstadt 400 %
Manching 325 %
Kösching 380 %
Großmehring 350 %
Wettstetten 350 %
Lenting 340 %
Vohburg 320 %

Auch wenn die Hebesätze in Ingolstadt und Umgebung nicht so weit differieren wie in anderen Regionen, ist der Unterschied insbesondere bei Kapitalgesellschaften, die keinen Freibetrag oder einkommensteuerliche Anrechung kennen, doch wesentlich und sollte bei einer Standortentscheidung auf jeden Fall berücksichtigt werden.

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Dienstag, Mai 25th, 2010 Ertragsteuern Keine Kommentare