Ingolstadt
Steuern sparen 2012 mit den neuen Energiefördermaßnahmen
Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet , aber geplant ist die
steuerliche Förderung für energiesparende Sanierungen an bestehenden
Gebäuden.
Gefördert werden sollen alle Gebäude, also auch solche, die selbst
bewohnt werden. Die Maßnahmen dürfen erst im Jahr 2012 begonnen
werden und das Gebäude muss vor 1995 gebaut worden sein
(entscheidend ist der Zeitpunkt des Baubeginns, nicht die Fertigstellung).
Die Maßnahmen werden dann mit 10 % über 10 Jahre abgeschrieben
und mindern als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen.
Unser Rat: wenn Sie Ihr Gebäude sanieren möchten, warten Sie unbedingt bis
2012 – das lohn sich steuerlich. Aber Vorsicht – noch ist das
Gesetz nicht verabschiedet !
Ihre Steuerberater aus Ingolstadt
Steuergerechtigkeit
Es gibt sie nicht – die Gerechtigkeit. Und in unserem Steuersystem
schon gar nicht. Das muss ich meinen Mandanten immer sagen,
wenn Sie sagen" aber das ist doch nicht gerecht". Ist es auch nicht.
Nun hat der Staat wieder eine Neuerung eingeführt, die alles andere
als gerecht ist.
Wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer seine Umsatzsteuer-
voranmeldungen monatlich beim Finanzamt Ingolstadt einreicht,
muss die Anmeldung – und damit auch das Geld bis zum 10. bzw. bis zum 13. des Folgemonats
beim Finanzamt sein. (Größere Erstattungen werden häufig erst viel
später ausbezahlt, aber das ist ein anderes Kapitel).
Nun entsteht durch diesen Abgabetermin häufig großer Termindruck und
die meisten unserer Kunden machen von der Möglichkeit, eine Dauerfristver-
längerung zu beantragen, Gebrauch. Dauerfristverlängerungen,
ermöglichen es dem Unternehmer, seine Umsatzsteuervoranmeldung einen
Monat später einzureichen. Als Gegenleistung für diese "Stundung um einen
Monat", will der Staat das sogenannte 11 – tel haben – 1/11 der Umsatzsteuer des
gesamten Vorjahres ist als Sondervorauszahlung im Monat Februar zu leisten.
Bislang nun wurde diese Sondervorauszahlung im Dezember wieder gutgeschrieben.
Und nun – künftig – wird dieses 11- tel erst mit der Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung
verrechnet. Da viele Ihre Jahressteuererklärungen erst zum 31.12. des Folgejahres abgeben,
das ist nämlich der offizielle Abgabetermin, hat unser lieber Staat dann eine ganz schöne
Menge Geld zinslos zur Verfügung. . Die einzige Lösung wäre die, gleich zu Beginn des
neuen Jahres die Steuererklärungen zu erstellen. Interessanter Weise sind zu diesem
Zeitpunkt die Formulare dafür noch gar nicht verfügbar.
Gerecht ist das nicht ………….aber bitte, fangen Sie mir bloß nicht mit Gerechtigkeit an!
Herzlich
Cornelia Kisslinger-Popp
Von erfolgreichen Menschen lernen
Christa Kinshofer, die erfolgreiche Skirennläuferin
ist am Mittwoch, den 16.Juni 2010 zu Gast in Ingolstadt beim Donaukurier
Thema des Vortrags: Der absolute Glaube an dich lässt dich zum Sieger werden.
Erfolgreiche Unternehmer raten: Arbeiten Sie nicht nur im Unternehmen, sondern am Unternehmen.
Der Besuch des Vortrags könnte hier ein Schritt sein.
Ich bin gespannt, ob der Vortrag von Frau Kinshofer zu meinem Erfolg beiträgt,
ich werde in jedem Fall in meinem blog darüber berichten.
Herzlich
Cornelia Kisslinger-Popp
Freiberufler
Unser deutsches Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten.
Eine dieser sieben Einkunftsarten sind die Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
wozu hauptsächlich die freiberuflichen Einkünfte gehören.
Welche Einkünfte sind nun alles freiberuflich?
Hierzu gibt es regelmäßig Streit mit dem Finanzamt.
Unstrittig sind die sogenannten Katalogberufe: Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte,
Architekten, Journalisten, Steuerberater etc..
Bei allen anderen Berufen gibt es Kriterien, die für den freiberuflichen
Charakter oder eben für den gewerblichen Charakter sprechen.
Folgende Kriterien unterstützen die Vermutung der Freiberuflichkeit:
- die erbrachte Leistung ist personenbezogen (also nicht anonym)
- der Erbringer der Leistung hat ein abgeschlossenes Hochschulstudium
Im Zweifelsfall stehen wir in unserer Kanzlei in Ingolstadt gerne für die Klärung der
Frage – freiberufliche Einkünfte oder aber gewerbliche Einkünfte - zur Verfügung.
Und was ist die steuerliche Besonderheit bei freiberuflichen Einkünften?
Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Nachdem die Gewerbesteuer zwar
bei der Einkommensteuer bis zu einem Hebesatz von 380 % anrechenbar ist,
hat sich hier die Lage deutlich entschärft. Wer aber in Ingosltadt mit einem
Hebesatz von 400 % seinen “Firmensitz” hat, dem bleibt immer noch eine
Grundbelastung mit Gewerbesteuer.
Abgabetermin Steuererklärung 2009
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Immer wieder im Mai wird an uns die Frage herangetragen: Wann muss ich denn meine Steuererklärung 2009 einreichen? Grundsätzlich ist der Abgabetermin der 31. Mai des Folgejahres – Sie müssten sich so langsam also an die Arbeit machen. Für alle Steuerpflichtigen, die Ihre Steuererklärung 2009 von einem Steuerberater – also z.B. von uns in Ingolstadt – bearbeiten lassen, verlängert sich die Frist automatisch, also ohne besonderen Antrag bis zum 31. Dezember. Danach gewährt das Finanzamt Ingolstadt auf Antrag noch Fristverlängerungen. Diese Verlängerungen werden aber sehr restriktiv gehandhabt. Nach unseren Erfahrungen in Ingolstadt werden solche Verlängerungen oft auch nur telefonisch "auf Zuruf" gegeben, weil die Finanzämter strikte Anweisungen haben, die Abgabetermine streng zu handhaben. Meistens so Ende April ist dann Schluß. Danach werden die Besteuerungsgrundlagen von den Finanzämtern geschätzt und es werden saftige Verspätungszuschläge festgesetzt. Alle unsere Kunden können sich in jedem Fall bis zum Jahresende gemütlich zurücklehnen. Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn man rechtzeitig weiß, mit welchen Zahlungen man noch zu rechnen hat. Und auch wir sind dankbar, wenn wir rechtzeitig mit unserer Arbeit beginnen können.
Herzlich Ihre Cornelia Kisslinger-Popp |
