Steuergerechtigkeit

Es gibt sie nicht – die Gerechtigkeit. Und in unserem Steuersystem

schon gar nicht.  Das muss ich meinen Mandanten immer sagen,

wenn Sie sagen“ aber das ist doch nicht gerecht“.  Ist es auch nicht.

Nun hat der Staat wieder eine Neuerung eingeführt, die alles andere

als gerecht ist.

Wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer seine Umsatzsteuer-

voranmeldungen monatlich beim Finanzamt Ingolstadt  einreicht,

muss die Anmeldung – und damit auch das Geld bis zum 10. bzw.  bis zum 13. des Folgemonats

beim Finanzamt sein. (Größere Erstattungen werden häufig erst viel

später ausbezahlt, aber das ist ein anderes Kapitel).

 

Nun entsteht durch diesen Abgabetermin häufig großer Termindruck und

die meisten unserer Kunden machen von der Möglichkeit, eine Dauerfristver-

längerung zu beantragen, Gebrauch. Dauerfristverlängerungen,

ermöglichen es dem Unternehmer, seine Umsatzsteuervoranmeldung einen

Monat später einzureichen. Als Gegenleistung für diese „Stundung um einen

Monat“, will der Staat das sogenannte 11 – tel haben  – 1/11 der Umsatzsteuer des

gesamten Vorjahres ist als Sondervorauszahlung im Monat Februar  zu leisten.

 

Bislang nun  wurde diese Sondervorauszahlung im Dezember wieder gutgeschrieben.

 

Und nun – künftig – wird dieses 11- tel erst mit der Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung

verrechnet. Da viele Ihre Jahressteuererklärungen erst zum 31.12. des Folgejahres abgeben,

das ist nämlich der offizielle Abgabetermin, hat unser lieber Staat dann eine ganz schöne

Menge Geld zinslos zur Verfügung. . Die einzige Lösung wäre die, gleich zu Beginn des

neuen Jahres die Steuererklärungen zu erstellen. Interessanter Weise sind zu diesem

Zeitpunkt die Formulare dafür noch gar nicht verfügbar.

 

Gerecht ist das nicht ………….aber bitte, fangen Sie mir bloß nicht mit Gerechtigkeit an!

 

Herzlich

 

Cornelia Kisslinger-Popp

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