Es gibt sie nicht – die Gerechtigkeit. Und in unserem Steuersystem
schon gar nicht. Das muss ich meinen Mandanten immer sagen,
wenn Sie sagen“ aber das ist doch nicht gerecht“. Ist es auch nicht.
Nun hat der Staat wieder eine Neuerung eingeführt, die alles andere
als gerecht ist.
Wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer seine Umsatzsteuer-
voranmeldungen monatlich beim Finanzamt Ingolstadt einreicht,
muss die Anmeldung – und damit auch das Geld bis zum 10. bzw. bis zum 13. des Folgemonats
beim Finanzamt sein. (Größere Erstattungen werden häufig erst viel
später ausbezahlt, aber das ist ein anderes Kapitel).
Nun entsteht durch diesen Abgabetermin häufig großer Termindruck und
die meisten unserer Kunden machen von der Möglichkeit, eine Dauerfristver-
längerung zu beantragen, Gebrauch. Dauerfristverlängerungen,
ermöglichen es dem Unternehmer, seine Umsatzsteuervoranmeldung einen
Monat später einzureichen. Als Gegenleistung für diese „Stundung um einen
Monat“, will der Staat das sogenannte 11 – tel haben – 1/11 der Umsatzsteuer des
gesamten Vorjahres ist als Sondervorauszahlung im Monat Februar zu leisten.
Bislang nun wurde diese Sondervorauszahlung im Dezember wieder gutgeschrieben.
Und nun – künftig – wird dieses 11- tel erst mit der Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung
verrechnet. Da viele Ihre Jahressteuererklärungen erst zum 31.12. des Folgejahres abgeben,
das ist nämlich der offizielle Abgabetermin, hat unser lieber Staat dann eine ganz schöne
Menge Geld zinslos zur Verfügung. . Die einzige Lösung wäre die, gleich zu Beginn des
neuen Jahres die Steuererklärungen zu erstellen. Interessanter Weise sind zu diesem
Zeitpunkt die Formulare dafür noch gar nicht verfügbar.
Gerecht ist das nicht ………….aber bitte, fangen Sie mir bloß nicht mit Gerechtigkeit an!
Herzlich
Cornelia Kisslinger-Popp