Flugkosten steuerlich abziehbar
Steuern sparen 2012 mit den neuen Energiefördermaßnahmen
Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet , aber geplant ist die
steuerliche Förderung für energiesparende Sanierungen an bestehenden
Gebäuden.
Gefördert werden sollen alle Gebäude, also auch solche, die selbst
bewohnt werden. Die Maßnahmen dürfen erst im Jahr 2012 begonnen
werden und das Gebäude muss vor 1995 gebaut worden sein
(entscheidend ist der Zeitpunkt des Baubeginns, nicht die Fertigstellung).
Die Maßnahmen werden dann mit 10 % über 10 Jahre abgeschrieben
und mindern als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen.
Unser Rat: wenn Sie Ihr Gebäude sanieren möchten, warten Sie unbedingt bis
2012 – das lohn sich steuerlich. Aber Vorsicht – noch ist das
Gesetz nicht verabschiedet !
Ihre Steuerberater aus Ingolstadt
Wie wäre es, wenn das Finanzamt Ihren nächsten Urlaub bezahlt?
Ja, das ist möglich, und zwar vollkommen legal.
Folgende Kosten können steuerlich anteilig geltend gemacht werden:
1. An- und Abfahrtskosten - also z.B. Flugkosten, wenn die Reise teilweise
geschäftlich veranlasst ist. Konkret : Sie besuchen einen Fachkongress
und machen anschließend vor Ort noch ein paar Tage Urlaub
2. Die Veranstaltungskosten ( An- und Abfahrt, Organisation, Übernachtung etc.)
anteilig, wenn es sich um eine organisierte Gruppenreise eines Fachverbandes
handelt, bei der neben Fortbilung vor Ort auch Sehenswürdigkeiten besucht werden.
3. Bewirtungsaufwendungen anlässlich eines Firmenjubiläumns, wenn hierzu auch
private Freunde eingeladen werden. Bislang galt hier das strikte Abzugsverbot,
wenn nicht nur Geschäftsfreunde eingeladen waren.
Und ganz schön wird es, wenn Sie Mitveranstalter eines Kongresses sind, und nach
dem Kongress noch einen privaten Aufenthalt anschließen. Dann sind die Reisekosten
vollständig absetzbar.
Da sollte man doch wirklich über die Veranstaltung eines Fachkongresses
auf Hawaii nachdenken.
Herzlich
Cornelia Kisslinger-Popp
