Steuervereinfachungsgesestz – die wichtigsten Änderungen

•Schon für 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro………(ergibt einmal Pizzaessen für zwei)

•Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen.
Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr. Bisher war für Kinder ab 6 Jahren Voraussetzung, dass beide Eltern berufstätig waren (damit wird Hausarbeit einer auswärtigen Arbeit gleichgestellt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte).

•Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge.
Eine sehr schöne Änderung, bedeutet dies doch, dass Kinder über 18 bis 25 Jahren, die in Ausbildung sind, nebenher verdienen
ürfen was sie wollen, man verliert dadurch nicht den Anspruch auf Kindergeld.

•Ab 2012 einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale: Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen.

•Rückwirkend zum 01.07.2011 gibt es Erleichterungen zur Anerkennung von elektronischen Rechnungen.
So ist insbesondere keine elektronische Signatur mehr erforderlich. Was der Gesetzgeber jedoch einfordert, und zwar unabhängig davon,
ob es sich um elektronische Rechnungen oder solche in Papierform handelt – ist die Sicherstellung von Authentizität und Integrität der
Rechnungsdokumente.