Steuerbegünstigung: Handwerkerleistung muss im Haushalt erbracht werden
Eine Handwerkerleistung ist nur dann steuerbegünstigt, wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird. Das hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz klargestellt.
Eine Handwerkerleistung ist nur dann steuerbegünstigt, wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird. Das hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz klargestellt.