Essen mit Geschäftspartnern – was ist zu beachten!

Der Klassiker bei jeder Betriebsprüfung sind Bewirtungsbelege, die nicht richtig ausgefüllt sind.
Die Folge: das Finanzamt streicht diese Ausgaben, da der betriebliche
Anlass oder die bewirteten Person nicht nachvollziehbar ist.

Was nun ist zu beachten, wenn man bei einer Betriebsprüfungen mit seinen
Bewirtungsaufwendungen nicht „hinten runterfallen“ will?

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