Wie wäre es, wenn das Finanzamt Ihren nächsten Urlaub bezahlt?

Ja, das ist möglich, und zwar vollkommen legal.

Folgende Kosten können steuerlich anteilig geltend gemacht werden:

1. An- und Abfahrtskosten – also z.B. Flugkosten, wenn die Reise teilweise

geschäftlich veranlasst ist. Konkret : Sie besuchen einen Fachkongress

und machen anschließend vor Ort noch ein paar Tage Urlaub

 

2. Die Veranstaltungskosten ( An- und Abfahrt, Organisation, Übernachtung etc.)

anteilig, wenn es sich um eine organisierte  Gruppenreise eines Fachverbandes

handelt, bei der neben Fortbilung vor Ort auch Sehenswürdigkeiten besucht werden.

 

3. Bewirtungsaufwendungen anlässlich eines Firmenjubiläumns, wenn hierzu auch

private  Freunde eingeladen werden. Bislang galt hier das strikte Abzugsverbot,

wenn nicht nur Geschäftsfreunde eingeladen waren.

 

Und ganz schön wird es, wenn Sie Mitveranstalter eines Kongresses sind, und nach

dem Kongress noch einen privaten Aufenthalt anschließen. Dann sind die Reisekosten

vollständig absetzbar.

 

Da sollte man doch wirklich über die Veranstaltung eines Fachkongresses

auf Hawaii nachdenken.

 

Herzlich

Cornelia Kisslinger-Popp

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