Ja, das ist möglich, und zwar vollkommen legal.
Folgende Kosten können steuerlich anteilig geltend gemacht werden:
1. An- und Abfahrtskosten – also z.B. Flugkosten, wenn die Reise teilweise
geschäftlich veranlasst ist. Konkret : Sie besuchen einen Fachkongress
und machen anschließend vor Ort noch ein paar Tage Urlaub
2. Die Veranstaltungskosten ( An- und Abfahrt, Organisation, Übernachtung etc.)
anteilig, wenn es sich um eine organisierte Gruppenreise eines Fachverbandes
handelt, bei der neben Fortbilung vor Ort auch Sehenswürdigkeiten besucht werden.
3. Bewirtungsaufwendungen anlässlich eines Firmenjubiläumns, wenn hierzu auch
private Freunde eingeladen werden. Bislang galt hier das strikte Abzugsverbot,
wenn nicht nur Geschäftsfreunde eingeladen waren.
Und ganz schön wird es, wenn Sie Mitveranstalter eines Kongresses sind, und nach
dem Kongress noch einen privaten Aufenthalt anschließen. Dann sind die Reisekosten
vollständig absetzbar.
Da sollte man doch wirklich über die Veranstaltung eines Fachkongresses
auf Hawaii nachdenken.
Herzlich
Cornelia Kisslinger-Popp