Steuervereinfachungsgesestz – die wichtigsten Änderungen

•Schon für 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro………(ergibt einmal Pizzaessen für zwei)

•Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen.
Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr. Bisher war für Kinder ab 6 Jahren Voraussetzung, dass beide Eltern berufstätig waren (damit wird Hausarbeit einer auswärtigen Arbeit gleichgestellt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte).

•Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge.
Eine sehr schöne Änderung, bedeutet dies doch, dass Kinder über 18 bis 25 Jahren, die in Ausbildung sind, nebenher verdienen
ürfen was sie wollen, man verliert dadurch nicht den Anspruch auf Kindergeld.

•Ab 2012 einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale: Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen.

•Rückwirkend zum 01.07.2011 gibt es Erleichterungen zur Anerkennung von elektronischen Rechnungen.
So ist insbesondere keine elektronische Signatur mehr erforderlich. Was der Gesetzgeber jedoch einfordert, und zwar unabhängig davon,
ob es sich um elektronische Rechnungen oder solche in Papierform handelt – ist die Sicherstellung von Authentizität und Integrität der
Rechnungsdokumente.

Werbung in Radio Ing und Radio Galaxy

Ab Oktober werden wir für unsere Kanzlei im Radio Ing einen

Werbespot schalten.

 

Noch steht der Inhalt unserer Werbung nicht.

Wir freuen uns über Anregungen  und feed backs.

Falls Ihre Idee verwirklicht wird, gibts als Belohnung

nicht nur einen Kick, weil Ihr Text im Radio kommt,

sondern es gibt auch noch einen Essensgutschein

im Wert von 40 Euro zu gewinnen.

Essen mit Geschäftspartnern – was ist zu beachten!

Der Klassiker bei jeder Betriebsprüfung sind Bewirtungsbelege, die nicht richtig ausgefüllt sind.
Die Folge: das Finanzamt streicht diese Ausgaben, da der betriebliche
Anlass oder die bewirteten Person nicht nachvollziehbar ist.

Was nun ist zu beachten, wenn man bei einer Betriebsprüfungen mit seinen
Bewirtungsaufwendungen nicht „hinten runterfallen“ will?

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Unternehmerinnenforum Ingolstadt

Das Unternehmerinnenforum Ingolstadt ist eine

unabhängiger Verband, der es sich zum Ziel gesetzt

hat, seine Mitlieder in Ihren beruflichen Belangen zu fördern.

Frau Kisslinger-Popp ist seit 2010 Mitglied im

Unternehmerinnenforum und dort im Vorstand zuständig

für das Ressort Finanzen.

2011 feiert das Unternehmerinnenforum sein 5-jähriges

Bestehen und der Vorstand hat deshalb ein besonders interessantes

Jahresprogramm zusammengestellt.

Mehr finden Sie unter: www.uf-netzwerk.de