Für Handwerker keine Rückstellung für künftig zu erwartende Zusatzbeiträge möglich

Sie sind Handwerker und erhalten Zusatzbeiträge von der Handwerkskammer für Ihren Handwerksbetrieb? Sie haben immer eine Rückstellung für zu erwartende Zusatzbeiträge zur Handelskammer gebildet? Was gilt es jetzt bei einer Steuererklärung zu beachten? Lesen Sie unserer Fall:

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