Sie sind im Scheidungsjahr oder wollen die Scheidung einreichen? Dann sollten Sie wissen, dass die Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind. Lesen Sie hier die Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
Sie sind im Scheidungsjahr oder wollen die Scheidung einreichen? Dann sollten Sie wissen, dass die Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind. Lesen Sie hier die Entscheidung des Bundesfinanzhofs.