Sie überlegen, ob Sie sich eine Abfindung für den Verzicht Ihres Pflichtteilanspruch im Erbfall auszahlen lassen wollen? Erbrecht und Steuerrecht sind ja eng mit einander verbunden, lesen Sie hier, auf was Sie achten sollten.
Sie überlegen, ob Sie sich eine Abfindung für den Verzicht Ihres Pflichtteilanspruch im Erbfall auszahlen lassen wollen? Erbrecht und Steuerrecht sind ja eng mit einander verbunden, lesen Sie hier, auf was Sie achten sollten.
Sie pflegen oder haben Ihre Eltern zu Lebzeiten gepflegt, dann können Sie bei der Erbschaftssteuer einen Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen. Gleiches gilt bei der Besteuerung einer Schenkung, hier lässt sich auch ein Pflegefreibetrag anrechnen. Lesen Sie hierzu das neuste Urteil: